comunhão total, parcial oder separação total dos bens. Nun habe ich mit comunhão parcial geheiratet und es zeichnen sich Probleme in meiner Ehe ab, so dass ich ueber den Verlauf eines möglichen Scheidungsverfahrens informiert sein will. Als ich den Beitrag von Priscilla gelesen hatte (codigo civil) musste ich mit Schrecken feststellen: es gibt ja auch noch das Regime de Participação Final nos Aqüestos.
Und das scheint mir der in D üblichen Zugewinngemeinschaft ähnlicher zu sein. Das war wohl ein Fehler von mir sich da nicht vorher gründlicher zu informieren.
Nun aber meine Fragen:
Ich habe in Deutschland noch ein Girokonto, dass vor der Hochzeit gut gefüllt war, jetzt ist es zwar etwas weniger , aber ein Teil meines Gehaltes kommt da drauf, und wird dann abgehoben.
Wird dieses Guthaben bei einer Scheidung nach dem Recht der comunhão parcial in BR als gemeinschaftlich gewertet oder nicht?
Allgemein wenn gemeinschaftliches Vermögen
in D und BR existiert, muss man dann in beiden Ländern den Zugewinnausgleich durchführen,
also 2 Gerichtsprozesse?
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