(Is ja ma 'n ganz neues Thema, ich weiss...)
Nun hab ich irgendwann allen Papierkram erledigt um in Brasilien zu heiraten :wub: . Dann möchte ich hier in Deutschland meine Zelte abbrechen und dort bleiben und vielleicht 2..3..4 Jahre mit meiner (dann) Frau

Nun komme ich vielleicht 2008...2009 auf die Idee mit meiner (dann immer noch) Frau


Tja, und nun bin ich stutzig geworden, als ich §23 im Ausländergesetz gelesen habe. Hier in der komprimierten Kurzform:
Zitat:
AuslG § 23 Ausländische Familienangehörige Deutscher
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist nach Maßgabe des § 17 Abs. 1
1. dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen,
2. ...
...zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat...
Ja, aber nun hab ich ja vielleicht jahrelang vorher meinen gewöhlichen Aufenthalt in einem warmen, fernen Land und nicht im kalten Deutschland.
Und nun denke ich mir, irgendwer wird das doch bestimmt schonmal so oder ähnlich gemacht haben und die Erfahrung hier gerne weitergeben.
Muß man sich da auf einen Berg Papierkram mit der Ausländerbehörde einstellen :shock: ? Gibt es Überprüfungen wegen dem Verdacht der Scheinehe.
Muß man nachweisen dass man für den Lebensunterhalt sorgen kann, ausreichend Wohnfläche vorhanden ist usw. ?
Oder kann man sich einfach relaxed eine Wohnung suchen, um- und einziehen und beim Einwohnermeldeamt "Tach..." sagen.
Danke
Ralf
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