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Heirat in D
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Klasse, daran werde ich mich orientieren, auch wenn ich aus Thüringen komme. Die notwendigen Papiere werden sich ja nicht unterscheiden.
Vielen Dank!
Ach: es ist also nicht nötig, mit einem Heiratsvisum einzureisen und so zu heiraten? Ein Touristenvisum genügt also? Somit würde ja die Verpflichtungserklärung wegfallen, die bei einem Heiratsvisum nötig ist, richtig?
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Zitat von Ger-StudentAch: es ist also nicht nötig, mit einem Heiratsvisum einzureisen und so zu heiraten? Ein Touristenvisum genügt also? Somit würde ja die Verpflichtungserklärung wegfallen, die bei einem Heiratsvisum nötig ist, richtig?
Also verlass Dich nicht zu sehr auf Erfahrungen und Kommentare anderer.
Schliesslich wirst Du die Beamten in Thüringen nicht damit beeindrucken können, wenn Du ihnen erzählst wie´s anderswo gemacht und gehandhabt wird.
Aber für eine ersten Überblick taugen solche Berichte immer!
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Tja Heiratsvisum
..das ist genau die Frage, die sich mir auch dabei stellt...
Also ist natürlich "Sache des Standesamtes" / aber vor allem der Ausländerbehörde, denn nach der Heirat muß man auf jeden Fall dorthin um eine VISUM für die nächsten Jahre zu beantragen...
..und da könnte es (bei einem entsprechenden Stempelkönig) tatsächlich sehr bitter werden (Ausreise + NEU Einreise), ich würde es nicht darauf ankommen lassen..
Gruss brasilmen ThomasGruss brasilmen Thomas
www.brasilmen.de
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eine Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat liegt nicht mehr im Ermessen
des Beamten, dies ist ein Rechtsanspruch, das einzige was evtl.
problematisch werden könnte, ist die Verlängerung des Aufenthalts nach
Anmeldung der Trauung bis zur Hochzeit, aber da habe ich hier (in N)
zumindest nix gehört, dass es hier jemals Probleme gab.
Also immer schön den Ball flach halten, jedenfalls denke ich, dass so
ziemlich alles was sonst (auch hier) so gesagt wird (Ausreise in die Schweiz,
Wiedereinreise, etc. pp) ziemlichlicher Blödsinn ist.
Der Weg mit dem Heiratsvisum ist sicherlich der sicherste, aber das muss
man halt schon vorher wissen, und die Lauferei bleibt die gleiche...
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Hallo,
nach der Hochzeit wird beim Auslandsamt der Aufenthaltstitel geändert, es wird KEINESFALLS ein Visum (siehe Beitrag von Brasilmen) beantragt. Ein Visum ist ein Sichtvermerk im Reisepass (zu beantragen im Ausland bei Botschaft oder Konsulat), der die Einreise ermöglicht, und dann im Zuge der Registrierung beim Auslandsamt in den jeweiligen Aufenthaltsstatus umgewandelt wird.
Die Begriffe müsst Ihr trennen, wenn Ihr zum Auslandsamt kommt, und sagt, ihr wollt ein Visum verlängern, beantragen o.ä. habt Ihr im Fall eines Korinthenkackers ein Problem (nämlich sofortige Ablehnung Eures Ansinnens), ohne dass Ihr wisst, was Ihr eigentlich falsch gemacht habt.
Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung kann entgegen berndmanzkes Beitrag durchaus abgelehnt werden, wenn die Einreise als Tourist erfolgt ist, ich empfehle dazu die einschlägigen Foren zu diesen Themen. Wer nicht als Tourist, sondern im Zuge eines Sprachkurses, Studienbewerbervisums, Aupair-Visums etc. eingereist ist, bekommt übrigens keine Probleme.
Allerdings ist eines richtig: Ball flach halten, im Zweifel wird schon alles funktionieren. Wer 100%ige Sicherheit möchte, muss eben das Heiratsvisum beantragen.
Viele Grüße
Moranguinho
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