Also ich hab hier wirklich zu meinem Anliegen kreuz und quer gesucht, aber bin eher mehr verwirrt als aufgeklärt. Daher formuliere ich mal unsere Situation für die Kenner unter Euch mit der Bitte um Eure sachkundigen Kommentare.
Meine Verlobte hat sich vor kurzem für 66 Tage (inklusive Anreise- und Abreisetag also Stempeltage) in D aufgehalten und ist Mitte April zurück nach BR. Davor war sie gut 2 Jahre nicht hier.
Eigentlich wollen wir, dass sie Ende Mai 05 wieder kommt, weil wir uns dann ganz spontan entschließen würden, zu heiraten.
Wie machen wir das zeittechnisch oder organisatorisch am besten?
Nach ausgiebiger Beschäftigung mit dem Aufenthaltsgesetz komme ich zu folgenden klaren Schlüssen:
- a) Ab dem ersten Einreisetag darf sie sich maximal 3 Monate (90 Tage) pro Halbjahr (180 Tage) in D aufhalten. Wenn man beispielsweise den 9.02.05 als erster Einreisetag sieht und dann 66 Tage Aufenthalt rechnet, dürfte sie wieder 24 Tage vor dem 09.08.05 wieder einreisen und könnte dann am Stück 24+90 = 114 Tage bleiben. Also eine Aus-/Einreise zum Beenden des ersten Halbjahres und Antritt des zweiten Halbjahres ist nicht nötig, da laut Sichtvermerk im Reisepass hervorgeht, dass das nächste Halbjahr angebrochen ist (und im ersten Halbjahr wurde sich an die insgesamt maximal 90 Tage gehalten).
Die Frage ist aber jetzt, welches ist DER ERSTE Einreisetag? Wenn es ein alter (ERSTER!!) Einreisestempel nach D oder einem anderen Schengen-Staat von vor zig Jahren wäre, dann wäre ja die Halbjahres-Rhythmik eventuell eine ganz andere. Ist dem so?????
- b) Oder reichen die verbleibenden 24 Tage aus, um nach Wiedereinreise, beispielsweise Ende Mai 05, einen Hochzeitstermin beim Standesamt zu bekommen und zur Ausländerbehörde zu gehen, um eine Verlängerung oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen?
- c) Oder soll sie ihren Reisepass plötzlich verlieren und einen neuen beantragen? Und dann einfach nochmal erstmalig für 90 Tage in D einreisen? Wielange dauert die Ausstellung eines neuen Reisepasses in BR und was kostet das?
By the way: Weiß jemand, was ein vom Deutschen Generalkonsulat in BR (z.B. Sao Paulo, Rio,...) genannter beeidigter Übersetzer für die Übersetzung von Heiratsdokumenten (Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde) für 1) Geld und 2) Zeit braucht/will?
Vielen Dank schonmal...

Jörg[/list]
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