neu im Forum und gleich eine dringende Anfrage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bin Deutscher und habe eine Brasilianerin geheiratet.
Alles hat wunderbar funktioniert, habe sämtliche Formalitäten hinbekommen und scheine jetzt an einer letzten zu scheitern.
Meine Frau ist aus Recife und hat dort noch einen 7-jährigen Sohn, den wir jetzt gern nach Deutschland holen möchten.
Hierzu werden diverse Papiere benötigt, die wir auch alle haben....bis auf eines!
Wir benötigen ein Papier, mit welchem der Vater des Kindes, der übrigens nicht mit der Mutter verheiratet war, seinen Sorgerechtsverzicht erklärt.
Und hier gehen die Meinungen extrem auseinander.
Das deutsche Konsulat in Recife, welches das für unseren Fall zuständige Konsulat für den Visumsantrag ist, möchte diese Verzichtserklärung haben, u. z. vom Juizado de Menores.
Das Juizado de Menores hat uns telefonisch mitgeteilt, dass ein Anwaltszwang besteht, so dass der Vater des Kindes also bei einem Anwalt erklären muß, dass er auf das Sorgerecht verzichtet. Der Anwalt wiederum muß dieses Papier dann beim Juizado vorlegen, das dann die Genehmigung erteilt oder auch nicht.
Nun haben wir mittlerweile 8 Anwälte telefonisch konsultiert. Keiner weiß etwas genaues, alle wollen nur Geld, manche wollen nicht einmal sagen wieviel, und die, die es sagen schwanken zwischen 700 und 2000 Reais.
Ebenso sind die Angaben zur Dauer des Verfahrens stark unterschiedlich.
Die einen sagen, dass so etwas nur eine Woche dauert, die anderen sagen, dass das Verfahren mindestens ein halbes Jahr dauert.
Auch fordern die einen, dass die Mutter anwesend ist, die anderen sagen, dass sei völlig egal.
Wer kennt sich damit aus und hat vielleicht auch einen deutschsprechenden Anwaltskontakt in Recife.
Wer weiß, wie lange das Verfahren wirklich dauert und was so etwas kostet.
Hoffe ihr könnt und helfen, denn die Mutter leidet sehr darunter, dass sie ihr Kind noch nicht wieder bei sich hat.
Beste Wünsche,
Oskar.
Falls es Fragen eurerseits gibt und ich sie beantworten kann, revanchiere ich mich selbstverständlich gern.
Kommentar