eine Frage zu den neuen gesetzlichen Regeln ab 1.1.2009.
Meine Freundin, derzeit ist Brasilien, hat ein Sprachvisum beantragt. Wurde leider abgelehnt. Jetzt überlegen wir die nächsten Schritte. Vielleicht doch gleich heiraten. Jetzt meine Frage. Normalerweise gibt es ja das Heiratesvisum was in Brasilein beim Konsulat beantragt werden muss. Kann sie auch ohne dieses Visum als Touristin einreisen, dann hier heiraten und gemäß den neuen Regeln in Deutschland bei der ABH die Aufenthaltsgenehmigung beantragen ohne nochmals nach Brasilien zu müssen und das Familienzusammenführungsvisum zu beantragen. Hab ich das richtig interpretiert? Wenn ja wozu gibt es denn dann noch das Heiratsvisum?
Danke und Gruß
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