ich wollte mich kurz nach den Anforderungen für den Erwerb einer permanenten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zwecks Familienzusammenführung (gemeinsames Kind) informieren.
Ich bin mit einer Brasilianerin verlobt (noch nicht verheiratet) und unsere gemeinsame Tochter ist vor kurzem in São Paulo zur Welt gekommen. Ich war erstmal erstaunt, wie einfach es für mich war, die brasilianische permanencia zu erhalten: ich bin mit der Certidão de Nascimento und mit dem vorher in Dtl. beantragen polizeilichen Führungszeugnis zur Policia Federal und hatte innerhalb weniger Tage die permanencia. Ich wusste gar nicht, dass das sogar ohne Heirat möglich ist.
Als zweiter Schritt interessiert uns nun die permanencia für meine Verlobte in Deutschland, da wir zukünftig doch längere Zeit in Deutschland leben wollen (meine Eltern können es gar nicht erwarten, mit unserer Tochter mein heimatliches Erzgebirge unsicher zu machen). Bekommt meine Verlobte auch hier automatisch das Visum bei Vorlage der Geburtsurkunde (müsste ja eigentlich gemäß Reziprozitätsprinzip so sein), oder muss sie trotz gemeinsamer Tochter das "klassische" Prozedere (d.h. erst Hochzeit, dann Zertifikat A1 Goethe-Institut und damit dann zur Ausländerbehörde) durchlaufen? Und nehmen wir an, sie kommt als Touristin mit unserer Tochter nach Deutschland und nach 90 Tagen ist es - bspw. aus gesundheitlichen Gründen - unserer Tochter nicht möglich zu fliegen. Würde dann, um es mal krass auszudrücken, meine Verlobte "deportiert" (oder weniger krass: muss sie dann die Strafe zahlen)?
Vielen Dank, liebe Grüße und Frohe Weihnachten,
Andreas
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